Senioren sitzen im Sommer im Garten

De Vertellbud: Sozial-Holding ermöglicht Besuchskontakte

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen hat die Landesregierung mit Erlass vom 22. März Besuche in Pflegeeinrichtungen grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus rechtlichen Gründen erforderlich sind.

Auch wenn das Besuchsverbot für Altenheime immer noch aus guten Gründen gültig ist, hat die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach jetzt eine rechtlich zulässige und absolut sichere Möglichkeit zur Begegnung zwischen Altenheimbewohnern und Angehörigen geschaffen.

Dazu hat die städtische Tochtergesellschaft an den sieben städtischen Altenheimen mit mehr als 600 Bewohnerinnen und Bewohnern Besuchscontainer aufgestellt. In der „Vertellbud“ mit separaten Eingängen für Bewohner*innen und Besucher sowie zwei durch eine Plexiglasscheibe getrennten Räumen können sich Bewohner*innen, Angehörige und Freunde seit Montag (27. April) sehen und miteinander sprechen. Begleitet werden die 20-minütigen Besuche, die täglich von 9 bis 18 Uhr möglich sind, von jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr. Nach jedem Besuch wird in der „Vertellbud“ eine gründliche Flächendesinfektion durchgeführt. Außerdem sind die Besucher aufgefordert, auf dem Gelände Mundnasen-Bedeckung zu tragen, bis sie im Container sind und sobald sie den Container wieder verlassen.

„Mit den Besuchscontainern haben wir für die Zeit des Betretungsverbots in unseren Einrichtungen eine gute Behelfslösung gefunden. Nach wie vor ist es aber unser Ziel, so schnell wie irgend möglich normale und vertraute Besuchskontakte zu ermöglichen, sobald dies rechtlich zulässig und aus Sicht des Schutzes der Bewohner*innen vertretbar ist“, erläutert Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding.

Spontanbesuche sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Angehörige, die einen Besuchstermin vereinbaren möchten, werden gebeten, sich über die ihnen bekannte Corona-Hotline der jeweiligen Einrichtung zu melden.

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