Senioren sitzen im Sommer im Garten

Aktuelle Besuchsregelung § 28b Abs. 1 IfSG

Da der Inzidenzwert in Mönchengladbach derzeit über 100 liegt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner aktuell leider nur noch jeweils eine Person und zu dem Haushalt gehörende Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Besuch empfangen können.

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