Der Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus der Mitte der vom Rat der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitglieder gewählt, der stellvertretende Vorsitzende aus der Mitte des Aufsichtsrates." So heißt es in Auszügen aus dem Gesellschaftervertrag der Sozial-Holding. Grundsätzlich ist der Sozial-Holding durch das BetrVG §77 vorgegeben, einen Aufsichtsrat zu haben. Vereinfacht formuliert, überwacht er die Tätigkeit der Geschäftsführung. Im § 9 des Gesellschaftervertrages der Sozial-Holding ist die Bildung, die Zusammensetzung und die Amtsdauer des Aufsichtsrates, im § 10 der Vorsitz, die Einberufung und die Beschlussfassung und im § 11 die Aufgaben des Aufsichtsrates beschrieben. Bei der Neuwahl am 8. Dezember 2009 wurde Frau Angela Tillmann (SPD) zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender wurde der Arbeitnehmervertreter Klaus Wetzel. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat aus 12 Personen. Das sind im Einzelnen:
Als Gesellschaftervertreter hat der Rat der Stadt Mönchengladbach den Oberbürgermeister, Herrn Norbert Bude, bestimmt. Mit ihm führen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Geschäftsführer einmal im Jahr eine Gesellschafterversammlung durch.
Die Amtsperiode des Aufsichtsrates ist an die Kommunalwahl gekoppelt. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Arbeitnehmervertreter/innen neu gewählt werden.
Organisationsdiagramm der Sozial-Holding und ihrer Tochtergesellschafte |
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