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Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
 
 
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH

Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende wird vom Aufsichtsrat aus der Mitte der vom Rat der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitglieder gewählt, der stellvertretende Vorsitzende aus der Mitte des Aufsichtsrates." So heißt es in Auszügen aus dem Gesellschaftervertrag der Sozial-Holding. Grundsätzlich ist der Sozial-Holding durch das BetrVG §77 vorgegeben, einen Aufsichtsrat zu haben. Vereinfacht formuliert, überwacht er die Tätigkeit der Geschäftsführung. Im § 9 des Gesellschaftervertrages der Sozial-Holding ist die Bildung, die Zusammensetzung und die Amtsdauer des Aufsichtsrates, im § 10 der Vorsitz, die Einberufung und die Beschlussfassung und im § 11 die Aufgaben des Aufsichtsrates beschrieben.

Bei der Neuwahl am 8. Dezember 2009 wurde Frau Angela Tillmann (SPD) zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender wurde der Arbeitnehmervertreter Klaus Wetzel.

Insgesamt besteht der Aufsichtsrat aus 12 Personen. Das sind im Einzelnen:
 


Herbert Pauls
(CDU)  

Norbert Post
(CDU)  

Renate Zimmermanns
(CDU)  

Angela Tillmann
(SPD) Aufsichtsratsvorsitzende

Monika Schuster
(SPD)  

Heiko Effelsberg
(FDP)  

Bernd Woltmann-Zingsheim
(Bündnis 90/die Grünen)  

Norbert Bude
Oberbürgermeister Gesellschaftervertreter

Margarethe Fegers
(Arbeitnehmervertreterin)  

Hildegard Fervers
(Arbeitnehmervertreterin)  

Monika Kuhlen-Heck
(Arbeitnehmervertreterin)  

Klaus Wetzel
(Arbeitnehmervertreter) Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Als Gesellschaftervertreter hat der Rat der Stadt Mönchengladbach den Oberbürgermeister, Herrn Norbert Bude, bestimmt. Mit ihm führen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Geschäftsführer einmal im Jahr eine Gesellschafterversammlung durch.
Im Laufe eines Jahres finden in der Regel drei Aufsichtsratsitzungen statt. Von besonderer Bedeutung sind dabei vor allem die Sitzung im Juni/Juli (Jahresabschluss) und im Dezember (Wirtschaftsplan).
Beispielhaft für die Aufgaben des Aufsichtsrates seien hier erwähnt:

  • Festlegung des Abstimmungsverhaltens des Geschäftsführers in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften
  • Übernahme neuer Aufgaben durch die Gesellschaft
  • Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan
  • Wahl des Abschlussprüfers
  • Erwerb und Veräußerung von Grundstücken
  • Hingabe und Übernahme von Darlehen

 

Die Amtsperiode des Aufsichtsrates ist an die Kommunalwahl gekoppelt. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Arbeitnehmervertreter/innen neu gewählt werden.

 

Zahlen, Daten, Fakten

Organisationsdiagramm der Sozial-Holding und ihrer Tochtergesellschafte

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